Hamburg erhöht die Grunderwerbsteuer auf 5,5 % - ab 1. Januar 2023
Lange hat Hamburg die Höhe der Grunderwerbsteuer unverändert gelassen. Sie beträgt aktuell noch 4,5 % vom Kaufpreis. In Schleswig-Holstein liegt der Steuersatz schon lange bei 6,5 %, in Niedersachsen beträgt die Steuer 5 %. Allein Bayern und Sachsen haben von der Länderbefugnis, die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen und damit zu erhöhen, keinen Gebrauch gemacht. Dort liegt der Steuersatz immer noch bei 3,5 %.
Der Begriff der Grunderwerbsteuer ist übrigens irreführend. Besteuert wird nicht erst der eigentliche Grunderwerb, also die Eintragung im Grundbuch als neuer Eigentümer, sondern bereits der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages.
Beim Kauf einer erst noch zu bauenden Wohnung kann die Steuer also bereits anfallen, obwohl noch kein Spatenstich getan wurde. Einen Vorteil hat dies allerdings im Hinblick auf die Erhöhung der Grunderwerbsteuer:
Alle Kaufverträge, die noch in diesem Jahr wirksam abgeschlossen werden, profitieren in Hamburg vom alten Steuersatz von 4,5 %. Wird ein Grundstück mit Haus für 1 Mio. Euro also erst im Januar 2023 gekauft, fallen € 10.000 zusätzlich an Grunderwerbsteuer an.
Das ist übrigens mehr als die gesamten Notarkosten für Vertragsentwurf, Beurkundung, Abwicklung, eingeschlossen eine Grundschuld in voller Kaufpreishöhe als Sicherheit für die finanzierende Bank und 19 % Umsatzsteuer.
Wäre der Staat Media Markt, würde er jetzt titeln: Beurkunden Sie noch im Dezember und wir schenken Ihnen im Vergleich zum Januar die gesamten Notarkosten.